Schlagzeilen:

Die Verpachtung der Jagd muss gut überlegt werden

von Michael Wunder

Haig: Über Probleme mit der Jagdverpachtung sprach Dieter Hebelein vom Bayerischen Bauernverband bei der Arbeitsgemeinschaft der Waldgenossenschaften.

„Wald vor Wild“ sei gesetzlich festgeschrieben, deshalb stünden die Jagdausübenden in der Pflicht den Abschussplan zu erfüllen und gezielt gegen das Schwarzwild vorzugehen. Punktuell gebe es, speziell gegen das sich rasch vermehrende Schwarzwild anzugehen, gute Ansätze. Diese müssten aber nach den Worten von Dieter Hebelein vor allem Jagdübergreifend weiter ausgebaut werden. Ziel für die Landwirte, deren Interesse der Bauernverband vertrete, seien möglichst wenige Schäden an Forstpflanzen, Feldfrüchten und am Grünland. Die Jagdvorsteher hätte mit der Verpachtung der Jagd meist wenig Erfahrung, weil die Verträge bei der Neuverpachtung mindestens neun Jahre laufen würden. Rechtlich sei es zunächst so, dass die Jagdgenossen bei Wildschäden in der Pflicht stünden. Die Übernahme der Wildschäden kann und sollte aber im Vertrag vollständig auf den Jagdpächter übertragen werden. „Als Jagdvorsteher und Jagdgenossenschaft hat man sonst keinerlei Möglichkeit einzugreifen“, sagte Hebelein. „Nur wenn der Jagdpächter sich selbst um die Wildschäden kümmern muss, wird er sich auch besonders bemühen, diesen so niedrig wie möglich zu halten“. Als Art der Verpachtung nannte der Vertreter des Bauernverbandes die freihändige Vergabe als gute Möglichkeit. Die Jagdgenossen hätten in ihrer Versammlung per Beschluss die Pachtbedingungen festzulegen. Die jagdrechtlichen Vorgaben würden von der unteren Naturschutzbehörde auch überwacht. Letztendlich müsse es bei der Neuverpachtung eine gerechte Lösung für beide Vertragsseiten geben. Die nicht vorhersehbare Höhe der Schäden müsste klar geregelt sein, von einer Deckelung riet der Vortragende ab. Neben den Schäden der Wildschweine auf der Flur sind auch die Reh- und Rotwildschäden im Wald nicht zu unterschätzen.

„Unser Maß für den Wildbestand ist der Wildschaden“.

Dieter Heberlein Sachbearbeiter im BBV-Bezirksverband Oberfranken

Eingangs der Versammlung stellte Hermann Henninger sein Amt als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften zur Verfügung. Er verwies auf zahlreiche Veranstaltungen zum Jagdrecht und zur Schwarzwildbejagung in den vergangenen 17 Jahren seiner Amtszeit. Unter der Wahlleitung des Geschäftsführers des Bauernverbandes Harald Köppel fanden die Neuwahlen statt. Gewählt wurde als 1. Vorsitzender Michael Porzelt aus Seelach und zu seinem Stellvertreter Markus Koch aus Schmölz. mw

 

2012 - Arbeitsgemeinschaft Jagdgenossen III (14.02.12)

Die beiden neu gewählten Vorsitzenden Markus Koch (links) und Michael Porzelt (rechts) dankten Hermann Henninger für seine 17- jährige Führung der Arbeitsgemeinschaft. Foto: Michael Wunder