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In Steinberg soll der Friedhof saniert werden

Wilhelmsthal: Die Gemeinde Wilhelmsthal will den Friedhof in Steinberg umgestalten und verschönern. Architekt Kersten Schöttner stellte die Planungen für die Neugestaltung dem Gemeinderat vor.

Wie er sagte, handelt es sich dabei um einen Vorentwurf eines Konzepts, für welches noch eine denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig ist. Die Planung sieht vor, dass die Stelen vor der Aussegnungshalle auf die gegenüberliegende Seite umgesetzt werden. Der Weg zur Aussegnungshalle soll erneuert und die Treppe neu gesetzt werden. Unterhalb der Mauer der Schlosskirche soll ein „Hochbeet“ als Urnengrab entstehen. Weiterhin ist die Einhausung der Abfallcontainer aus Holz in die Jahre gekommen. Man sieht deshalb vor, dieses zurückzubauen und an gleicher Stelle was Sichtbeton zu errichten. Die Preise können nach jetzigem Stand nur grob geschätzt werden. Man rechnet mit Kosten für die drei Bereiche komplett von über 150.000 Euro. Die Verwaltung stellte die neue Satzung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude vor. Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gibt den Gemeinden das Recht dies selbständig zu regeln. Alle Benutzungen der öffentlichen Gebäude werden ab dem ab 1. Januar öffentlich-rechtlich geregelt. Gleichzeitig erlies der Gemeinderat eine neue Gebührensatzung über die Benutzung dieser Gebäude.

Weiterhin stimmte der Gemeinderat, nach Erläuterungen der Bürgermeisterin Susanne Grebner (SPD) der Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Kooperationspartnern Kronach Creativ e.V. zu. Demnach gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierungsberatung „Beratung von Eigentümern oder Kaufinteressenten mindergenutzter oder bereits leerstehender Immobilien durch Architekten und andere Fachexperten“. Ziel der Maßnahme ist es die Wohnraum- und Leerstandssituation vor Ort zu verbessern. Hierzu wird in dem Modellkommunen den Immobilieneigentümern und potenziellen Kaufinteressenten eine komplette Beratung angeboten. Das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geförderte Projekt wird von Kronach Creativ getragen. Jede teilnehmende Gemeinde erhält pro Jahr fünf Beratungsgutscheine, welche dann an die Interessenten ausgegeben werden können. Voraussetzung ist, dass das Gebäude leerstehend oder mindergenutzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Die Maßnahme ist zunächst bis Ende 2024 begrenzt.