PV Anlage in Langenau soll Abstand einhalten

Tettau: Die Langenauer Bürger sind nach wie vor noch nicht mit den Planungen der Photovoltaikanlage einverstanden.

Auch gegen die jüngste Fassung der Bauleitplanung und zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Solarpark Tettau-Langenau legte der Anwohner Stefan Lipfert Widerspruch ein. Wie er mitteilte, berücksichtigt auch die dritte Auslage das Schutzgut Mensch und Landschaftsbild nur unzureichend. Die Anwohner fordern weiterhin – wie vom Betreiber versprochen – einen Abstand von 100 Metern zur Wohnbebauung. In Schreiben an die Gemeinde weist Lipfert auch auf mangelhafte Informationen und planerische Mängel zum Nachteil der betroffenen Bürger hin. Bei der Anlage, welche zum Teil an das Landschaftsschutzgebiet angrenzt, stellt sich laut Lipfert die Frage, ob das Landschaftsschutzgebiet einen höheren Schutzstatus als die Anwohner im angrenzenden Wohngebiet haben. Bei der Festlegung des Landschaftsschutzgebietes habe die PV-Anlage noch keine Rolle gespielt. Jetzt will man auf einen angemessenen Abstand zum Wohngebiet verzichten, um die Rentabilität der Anlage zu gewährleisten. Stefan Lipfert machte deutlich, dass er die Nutzung erneuerbarer Energien durchaus befürwortet und auch grundsätzlich einen Solarpark nicht entgegensteht, die aber mit Augenmaß und mit Rücksicht auf die betroffenen Nachbarn zu erfolgen hat.

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