In Tschirn wurde der letzte Laden geschlossen

Noch vor Jahreswechsel soll der Haushalt des laufenden Jahres der Gemeinde Tschirn in „trockene Tücher“ gebracht werden. Bürgermeister Peter Klinger berichtete, dass erst vor wenigen Tagen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 30.000 Euro gewährt wurde. In gleicher Höhe erhalte man eine Überbrückungshilfe, wobei man aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung davon ausgehen könne, dass diese in eine feste Unterstützung übergehen werde. Kämmerer Hubert Weißert stellte die nunmehr geänderten Zahlen des Haushalts vor. Dabei wurden neben den erwähnten Sondermitteln auch weitere absehbare Anpassungen vorgenommen. So gebe es bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung eine leicht positive Entwicklung, welche im Verwaltungshaushalt berücksichtigt wurden. Im Vermögenshaushalt werde die Zuweisung für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses, wie auch die Abrechnung des Radwegs erst im kommenden Jahr erwartet, beide Beträge wurden deshalb in der Änderung berücksichtigt. Damit sei eine Reduzierung der Kreditaufnahme von vorgesehenen 140.100 Euro auf jetzt 48.100 Euro möglich. Bei einer Gegenstimme von Peter Hofmann, der die enorme Verschuldung der Gemeinde kritisierte, wurde der Vorschlag des Kämmerers angenommen.

Zum wiederholten Male entfachte eine vom SSV Tschirn nicht vollständig beglichene Rechnung eine Debatte. Anstoß war diesmal ein Hinweis der örtlichen Rechnungsprüfung, welcher die Vorgehensweise des Vereins kritisierte. In den Jahren 2008 bis 2010 hatte der Verein den Gemeindebus genutzt und vom Rechnungsbetrag in Höhe von 349,4 Euro nur 150,24 Euro (etwa die Höhe der Kraftstoffkosten) bezahlt. Man einigte sich schließlich darauf, auf der Restforderung in Höhe von 199,20 Euro zu verzichten und den Betrag endgültig zu erlassen.

Einer formellen Änderung bedarf es für die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewerk Tschirn. Geschäftsführer Thomas Weber erläuterte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, welcher entschieden hat, dass die bisherigen Muster- Betriebssatzungen für Eigenbetriebe in der Regel nichtig seien. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Betriebssatzung stimmten die Räte bei der Gegenstimme von Peter Hofmann – er forderte schon seit langem die Auflösung der Eigenbetriebe – zu.

In der sich anschließenden nicht öffentlichen Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit acht Widersprüchen über die neu erlassene Satzung für den Winterdienst. Wie zu erfahren war, sind mittlerweile weitere Widersprüche eingegangen. Rund 30 Bürger dürften bisher ein Veto eingelegt haben. Die Widerspruchsfrist endet erst am 21. Dezember.

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Tschirn wurde festgestellt und schloss im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 529.757,90 Euro. Im Vermögenshalt schlagen Einnahmen in Höhe von 133.994,52 Euro und Ausgaben in Höhe von 163.414,37 Euro zu Buche. Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 633.752,42 Euro in den Einnahmen und 693.172,27 Euro in den Ausgaben. Es ergibt sich ein Soll- Fehlbetrag in Höhe von 29.419,85 Euro, die Zuführung vom Vermögenshaushalt betrug 59.764,75 Euro.

Eine Umfrage bezüglich der Windkraft in Tschirn ergab folgendes Ergebnis.

Insgesamt wurden 267 Fragebögen an die Haushalte verteilt, 135 (50,6%) wurden zurückgeschickt. Dabei sprachen sich 24 (/17,8%) Bürger für die Nord/Ost Lösung und 27 (20%) Bürger für die Südseite aus. Mit beiden abgefragten Standorten können sich 60 (44%) Bürger anfreunden. Abgelehnt wurde die Windkraft von 21 (15,6%) Bürgern und drei (2,2%) Einwohnern ist es egal. Interesse an einem Bürgerwindrad bekundeten 24 Bürger.