Windkraftanlage ist in Tschirn in der Diskussion

Um ein allgemeines Stimmungsbild zu erzielten, stelle Bürgermeister Peter Klinger den Antrag zunächst zur Diskussion. Günter Böhnlein sprach dabei die Vor- und Nachteile derartiger Anlagen an. Aus ökologischen Gesichtspunkten sei Windkraft sicherlich sinnvoll, müsse seiner Meinung jedoch dort aufgestellt werden, wo es den meisten Wind gibt, nämlich an der Küste oder im Meer. Für Frankenwaldgemeinden wie Tschirn sah Günter Böhnlein eine wesentliche Beeinträchtigung der Landschaft und Natur, dem „großen Kapital“ der hiesigen Gemeinden. Er bezweifelte die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen, weil die Gemeinde gleichzeitig investieren müsste. Auch würden die Nachbargrundstücke wegen Schatten- und Eiswurf sowie der Geräusche gemindert. Wenn überhaupt, könne seine derzeit ablehnende Haltung nur durch die Ausweisung von „Windanlagenparks“ geändert werden. Schließlich müssten im Falle der Zustimmung alle anderen Anfragen gleich behandelt werden, sagte Böhnlein. Nicht ganz so abwegig sah es Gemeinderat Roland Hofmann, welcher in der Windenergie eine Zukunftschance voraussagte. Die Standortfrage müsste im Vorfeld sehr differenziert betrachtet werden, wobei auch die Bürger mit einzubeziehen seien. Er warnte, um den Anschluss nicht zu verlieren, zur äußersten Vorsicht, was eine grundsätzliche Ablehnung betrifft. Zweiter Bürgermeister Josef Rosenbaum forderte ein „überschaubares Konzept“, um einen „Wildwuchs“ zu vermeiden. Vor einer Entscheidung sollte man „des Volkes Meinung erkunden“ und die Ohren offen halten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei notwendig, sollte jedoch erst in Auftrag gegeben werden wenn weitere Details geklärt sind. Bürgermeister Peter Klinger, der sich im Vorfeld wegen der rechtlichen Möglichkeiten erkundigte, sagte, dass im Regionalplan keine Windkraftanlagen für die Gemeinde Tschirn vorgesehen seien. Planungsrechtlich sei man nicht im Vorzugs- und Vorhaltegebiet aufgenommen, so dass er derzeit keine Chance für die Antragstellung sieht. Mit ähnlichen Fällen sei derzeit das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, deshalb sollte man erst die allgemeine Gerichtsentscheidung abwarten, schließlich stehe der Regionalplan über dem Flächennutzungsplan, so Klinger. Einstimmig wurde der Antrag deshalb zunächst zurückgestellt. Einstimmig befürwortete hingegen wurde die Nutzungsvereinbarung mit der katholischen Kirchenstiftung wegen dem Gemeinschaftshaus. Gemeinderat Christian Alber wünschte jedoch aufgrund der großen Investition noch eine Änderung, welche das Nutzungsrecht auf 20 Jahre – und nicht wie vorgesehen 12 Jahre – verlängere. Auch die eingangs behandelten Bauvorhaben wurden jeweils einstimmig genehmigt. So beantragte Otmar Hofmann (Lehestener Straße 50) eine Nutzungsänderung der bestehenden Scheune zu einem Rindermaststall und Barbara Tröbes (Lehestener Straße 4) den Neubau eines Wintergartens. Zum Schluss dankte Zweiter Bürgermeister Josef Rosenbaum, welchem die Organisation der Langlaufloipen unterlag, dem Bürger Johannes Keim für seine großartige Leistung in diesem Winter. mw