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Die Gemeinde Tettau muss Gebühren und Steuern erhöhen

Tettau: Der Markt Tettau muss an seiner Einkommensschraube drehen. Es sind Beitragsanpassungen bei den Grabgebühren für den Friedhof, Wasser und Abwasser aber auch der Gewerbesteuer notwendig.

Darauf hat neben den Geldgebern für Förderungen – davon hat Bürgermeister Peter Ebertsch (BfT) in den vergangenen Jahren jede Menge an Land gezogen – auch die Rechtsaufsicht verwiesen. Wie Ebertsch sagte, war man sich im Gemeinderat einig, dass es keine unterschiedlichen Friedhofsgebühren in den einzelnen geben soll. Dies war auch dem kalkulierenden Büro „kommunale transparenz pro fide gmbh“ so vorgegeben. Künftig wird der Markt Tettau auch nur die Grabbenutzungsgebühren an die Hinterbliebenen verrechnen. Die weiteren Gebühren wie etwa die Grabherstellungskosten werden direkt vom Bestatter abgerechnet. Hierzu schließt der Markt Tettau mit dem jeweiligen Bestatter eine entsprechende Zulassungsvereinbarung ab. Vor der Abstimmung über die neuen Beträge wies der Bürgermeister darauf hin, dass es viele Gespräche wegen der einzelnen Bestattungsformen gegeben hat. Als wesentlichste Änderung nannte er die neu ausgewiesenen Urnenwiesengräbern mit Platte, eine Verlängerung der Grabbelebung für alle Gräber sowie die Möglichkeit, dass Urnen in Einzel- und Kindergräber eingesetzt werden können. Ab Januar müssen bezahlt werden: Einzelgrab Kind 190 Euro, Einzelgrab Erwachsener 570 Euro, Doppelgrab Erwachsener 1.160 Euro, Familiengrab (Gruft) 1.780 Euro, Urnengrab 500 Euro, Urnengrab anonym 280 Euro und Urnengrabwiese mit Platte 1.320 Euro.

Das gleiche Büro hat auch die Wasser- und Abwassergebühren kalkuliert, dabei ergaben sich Kosten für Wasser 2,82 Euro (bis jetzt 2,41 Euro) sowie für Abwasser 2,93 Euro (bisher 1,89 Euro). Der Bürgermeister begründete dies mit den enormen Investitionen, welche sowohl im Wasser- als auch im Abwasserbereich getätigt wurden. Ebertsch verwies außerdem darauf, dass man im Markt Tettau keine Grundgebühr erhebe und somit auch nicht mit Kommunen die dies tun, vergleichbar sei. Willi Güntsch (ZMT/SPD) war der Meinung, dass diese Erhöhungen in dieser Form in der jetzigen Zeit den Bürgern nicht abverlangt werden kann. Er stimmte schließlich als einziger dagegen. Der Bürgermeister sagte, dass man wegen der Wasserabgabesatzung bereits angemahnt wurden, man müsse kostendeckend arbeiten. Es werde immer für vier Jahre kalkuliert, diese sind jetzt um und es machen sich die hohen Investitionen bemerkbar. Er dankte der Bayerischen Staatsregierung für die hohe Förderung, schließlich werde man als fleißige Kommune mit der RZWas auch belohnt. Fraktionssprecher Michael Müller (BfT/CSU/FW) dankte dem Bürgermeister und der Verwaltung für die generierten Zuschüsse. Es sei real kalkuliert worden, der Wasser-, als auch der Abwasserpreis ginge weit über den jetzigen hinaus, wenn man in der Vergangenheit nicht so weitsichtig gehandelt und viele Fördermöglichkeiten ausgenutzt hätte.

Wir hätten weitaus höhere Kosten für Wasser und Abwasser, wenn man nicht so gut gefördert worden wäre.

Fraktionssprecher Michael Müller in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres Angepasst wurde auch die Wasserabgabesatzung an die aktuell amtliche Mustersatzung, demnach ist es künftig auch möglich elektronische Wasserzähler einzusetzen. Schließlich folgte man noch einer Empfehlung der Rechtsaufsicht, welche anregte den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen. Der Bürgermeister meinte dazu, dass man in Tettau mit 300 Prozentpunkten einen der niedrigsten in ganz Bayern hat. Man habe viele Zuschüsse und Hilfen von der Bayerischen Staatsregierung erfahren und müsse deshalb die Gewerbesteuer moderat anpassen. Speziell habe man auch in der Pandemiephase einen Ausgleich für die Gewerbesteuerausfälle erhalten. Diese werden ab 1. Januar auf 330 Prozentpunkte erhöht, dabei stimmten zwei Gemeinderäte dagegen. Beschlossen wurden jeweils einstimmig vier von Nachbargemeinden vorgelegte Änderungen von Bebauungsplänen sowie einer Anlagenänderung der Firma Heinz Glas aus Kleintettau. Wie alle Jahre, so wurde auch heuer die Zuwendungsliste genehmigen. Insgesamt seien knapp über 4.000 Euro eingegangen, informierte der Bürgermeister. Er dankte zum Ende des, wie er sagte, anspruchsvollen Jahres, das die Welt verändert und die Tagesabläufe völlig auf dem Kopf gestellt hat, allen für ihr Engagement. Die vielen ehrenamtlichen Bürger haben trotz Pandemie viele Projekte umgesetzt und die Gemeinde lebens- und liebenswert gestaltet. Dank der großartigen Unterstützung seitens des Freistaates konnte man drei Millionen investieren, allein 1,5 Millionen in den Straßenbau.

 

Bürgermeister Peter Ebertsch gab bekannt, dass der Markt Tettau ein Darlehen in Höhe von einer Million aufgenommen hat. Der Markt Tettau will sich an der Generalsanierung der Festhalle die mit 5,3 Millionen veranschlagt ist, mit maximal 20 Prozent beteiligen. Im Falle einer Teilsanierung mit Kosten von rund 1,2 Millionen wird der Markt diesen Bauabschnitt durchführen und die finanziellen Eigenmittel aufbringen. Die Verwaltung wurde beauftragt eine Machbarkeitsstudie auszuschreiben. Weiterhin wollte man mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ die Generalsanierung des Hallenbades angehen. Leider wurde man jedoch nicht berücksichtigt. Das Anwesen „Am Berg 6“ in Langenau wird zu einem Gesamtbruttopreis von 32.664 Euro und das Anwesen „Am Berg 14 zum Preis von 35.380 Euro abgerissen. Im Bereich der Freizeitanlage Tettau wird es im Umgriff auf dem Teich eine Planungsänderung geben. Beim Ausbau der Bergstraße in Kleintettau gab es Mehrkosten in Höhe von 20.953 Euro, welche genehmigt wurden. Weiterhin wurde für die Abwasserhausanschlüsse in der Kleintettauer Straße in Alexanderhütte die Firma Strabag AG zum Preis von 54.000 Euro beauftragt.

Tettau Friedhof

Der Markt Tettau muss neben Wasser- und Abwasser auch die Gewerbesteuer und die Friedhofgebühren für alle Friedhöfe in der Gemeinde erhöhen. Unser Bild zeigt den vor kurzem sanierten Friedhof in Tettau. Foto: Archiv Michael Wunder